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Lehrerinnen und Lehrer erfahren auf dieser Seite, wie sie Filme intensiv und legal im Unterricht einsetzen können. Wir geben Informationen zum aktuellen Urheberrecht und nennen die Quellen für geeignete Filme.
Ein Initiative der deutschen Filmwirtschaft
Eine Informationsseite der deutschen Filmwirtschaft
Filme im Unterricht
Eine Informationsseite der deutschen Filmwirtschaft
Audiovisuelle Inhalte werden für den Schulunterricht immer wichtiger. Die stärkere Vernetzung der Klassenzimmer ermöglicht es, immer leichter auf verschiedene Inhalte zuzugreifen und sie in den Unterricht zu integrieren. Der Film spielt dabei eine besondere Rolle. Ohne filmische Inhalte hätten die Schüler ganz sicher weniger Abwechslung. Abwechslungsreiche Inhalte führen aber zu erhöhter Aufmerksamkeit und sorgen damit für einen größeren Lernerfolg. Und die Schulstunden wären vermutlich länger als 45 Minuten, denn die Lehrer müssten mehr erklären. Die Vorteile von Bewegtbild als Bildungsmedium sind überzeugend: Lehr- und Kurzfilme machen komplizierte wissenschaftliche Sachverhalte anschaulich. Dokumentarfilme behandeln wichtige gesellschaftspolitische Themen und ebnen so den Weg für spannende Diskussionen im Klassenzimmer. Literaturverfilmungen lockern jeden Deutsch- und Fremdsprachenunterricht auf, und Dokumentationen und Spielfilme sind eine Bereicherung für das Fach Geschichte.
Sobald man als Lehrerin oder Lehrer Filme im Unterricht einsetzen will, kommen aber Fragen auf:
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Welchen Film darf ich überhaupt zeigen und wovon lasse ich besser die Finger?
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Welche Rechte- und Pflichten ergeben sich für mich als Lehrkraft?
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Woher bekomme ich Filme für meinen Unterricht?
Lehrerinnen und Lehrer sollen auf dieser Seite erfahren, wie sie Filme intensiv im Unterricht einsetzen können, ohne dabei ein Risiko einzugehen. Wir geben Informationen zum Urheberrecht in der Schule und nennen die wichtigsten Quellen für geeignete Filme.
Wer wir sind? Wir sind die Filmemacher, Produzenten, Verleiher, Verleger und Vertriebe, die mit viel Leidenschaft und Freude Filme auch für den Unterricht produzieren und bereitstellen. Und wir leben davon, Filme von der Idee oder einem relevanten Thema ausgehend didaktisch, dokumentarisch oder fiktional zu entwickeln, herzustellen und an die Zuschauer und in die Schulen zu bringen. Für den schulischen Bereich gibt es unter uns spezielle Produzenten und Unternehmen, die Filme für den Unterricht herstellen, Filme für den Unterricht aufbereiten oder Filme über besondere Lizenzen für den Unterricht zur Verfügung stellen.
Sieben Wege um Filme legal im Unterricht zu nutzen
Durch die Nutzung eines bereits lizensierten Angebots (staatliche und kirchliche Onlinedistribution und DVD-Verleih)
Filme auf DVD erhalten Sie kostenfrei bei Ihren kommunalen oder kirchlichen Verleihstellen. Diese Einrichtungen heißen Bildstellen, Medienstellen, Medienzentralen, Medienzentren oder Landesfilmdienste. Die hier erhältlichen DVDs wurden …
WEG 1
Durch die Nutzung von freigegebenen „Schulfernsehsendungen“
Das Schulfernsehen (gemäß §47 UrhG) besteht vorwiegend aus Lehrplan-relevanten Dokumentarfilmen. Sie werden gesondert gekennzeichnet und in den Dritten Programmen der ARD ausgestrahlt. Diese Filme dürfen Kreismedienzentren aufnehmen und ihren LehrerInnen …
WEG 2
Durch die Nutzung von Filmen, die als OER oder CC-Lizenz gekennzeichnet sind
Manche Filme wurden extra zu dem Zweck produziert, dass sich diese schnell und kostenfrei verbreiten. Filme die als "Open Educational Ressource" (OER) gekennzeichnet sind, können für Unterrichtszwecke frei verwendet.
Auch wenn die Filme unter …
WEG 3
Durch die Einholung einer (schriftlichen) Genehmigung
Manche Filmemacher/Rechteinhaber vergeben die Erlaubnis zur Nutzung Ihrer Filme selbst. Viele Dokumentarfilmer sind auch gerne bereit, weiteres Material und Informationen zu ihren Filmen zur Verfügung zu stellen. Lehrkräfte können die Filmemacher …
WEG 4
Durch die Nutzung von Filmen mit Schullizenz
Egal ob Spielfilm, Dokumentation oder Lehrfilm: Die allermeisten Filme mit Lehrplan-Bezug können am Markt mit Schullizenzen erworben werden (mit Vorführlizenzen, sogenanntes Ö-Recht). Und zwar über die gleichen, spezialisierten Verlage und Vertriebsfirmen …
WEG 5
Durch die Nutzung von Filmausschnitten im Rahmen der Wissenschafts- und Bildungsschranke (§ 60a UrhG)
Ab dem 1. März 2018 gilt zugunsten von Lehrenden eine gesonderte Möglichkeit, ohne vorherige Genehmigung Ausschnitte von Filmen zu verwenden: Die neue „Wissenschafts- und Bildungsschranke“ im Urheberrechtsgesetz (UrhG). …