

Informationen zu bekannten Portalen
Unter „Welche Filme sind erlaubt?“ haben wir Ihnen erklärt, welche Arten der legalen Filmnutzung existieren. Unter „Verleihstellen“ und „Anbieter“ haben wir Ihnen konkrete Anlaufstellen aufgelistet. Daneben gibt es weitere attraktive erscheinende Quellen für Filme. Aber Achtung, nutzen Sie Medien mit Herz und Verstand!
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Illegale Tauschbörsen
Alle Tauschbörsen, deren offensichtliches Geschäftsmodell die illegale Verbreitung von Filmen ist, sind natürlich vom Schuleinsatz ausgeschlossen.
Youtube, Vimeo und ähnliche Portale
Die Filme auf Videoportalen wie Youtube und Vimeo sind, auch wenn sie legal in die Portale eingestellt wurden, nur für die private Nutzung freigegeben. Auch hier gilt für den Einsatz im Unterricht, dass eine entsprechende Lizenz oder Genehmigung des Rechteinhabers benötigt wird, wenn Sie mehr als 15% eines Filmes zeigen wollen und die Filme nicht ausdrücklich als Freie Inhalte ("Creative Commons") gekennzeichnet sind.
Ohne eine Genehmigung durch die Rechteinhaber laufen Sie Gefahr, für den Verstoß gegen das Urheberrecht geradestehen zu müssen (Vgl. Youtube-Hilfe "Ressourcen für Pädagogen").
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Aus der Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten von Thüringen, Dr. Lutz Hasse, ist eine Nutzung von Youtube im Schulkontext deshalb nicht gestattet. Betrachtet man den Datenschutz, so ist mit Youtube kein sicherer Einsatz in der Schule oder für Hausaufgaben möglich, wie Dr. Hasse in diesem Beitrag erläutert.
Mediatheken der TV-Sender
Die Mediatheken der TV-Sender halten viele Filme im Internet vor. Auch diese Filme sind nur für die private Nutzung freigegeben. Ein Einsatz der Filme im Unterricht ist auch hier nur gestattet, wenn der Rechteinhaber eine entsprechende Genehmigung erteilt hat. Ob der Sender selbst über die notwendigen Rechte verfügt, kann man nicht pauschal beantworten. Der Sender wird Ihnen dies auf Anfrage mitteilen und Ihnen im Zweifelsfall eine Erlaubnis erteilen oder an den zuständigen Rechteinhaber verweisen.
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Die Hilfe-Seite der ARD gibt Informationen und Vorgaben zur schulischen Nutzung der Film- und Audioinhalte der ARD-Mediathek. Demnach werden die Video- und Audioinhalte ausschließlich zur privaten, persönlichen Nutzung bereitgestellt. Bei einer Verwertung und Vorführung gilt das Urheberrechtsgesetz.
Bei Vorführungen im Unterricht verweist die Hilfeseite auf den § 60a UrhG. Er erlaubt die Nutzung von bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes zur Veranschaulichung des Unterrichts an Bildungseinrichtungen, sofern damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Dies bedeutet, dass Lehrkräfte die Inhalte der ARD-Mediathek im Unterricht zeigen, zu Lehrzwecken einer abgegrenzten Gruppe zur Verfügung stellen und auf eine Lernplattform hochladen dürfen. Das Umgehen der Regelung über eine Fragmentierung des gesamten Werks ist jedoch nicht gestattet. Die Ausnahmevorschrift gilt nicht, wenn ein gesamter Beitrag gezeigt werden soll.
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Den Text zur Vorführung im Unterricht können Sie unter diesem Link einsehen.
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Netflix, Amazon-Prime und weitere Streamingdienste
Kommerzielle Streamingdienste erlauben die Filmnutzung ebenfalls nur zu privaten Zwecken. Ohne die vorherige Einholung einer Erlaubnis des Filmemachers/Rechteinhabers darf kein solcher Film im Unterricht verwendet werden.
Netflix bietet abweichend hiervon Lehrkräften ausgewählte Eigenproduktionen zur schulischen Vorführung an. Hierbei sind spezielle Nutzungsbedingungen zu beachten
DVDs aus dem Handel
Filme aus dem Handel (von Elektronikmärkten, Amazon oder dem Buchhandel) sind nur für die private Nutzung freigegeben. Ohne die vorherige Einholung einer Erlaubnis des Filmemachers/Rechteinhabers dürfen solche Filme im Unterricht nicht verwendet werden.
TIPP 1: Generell gilt: Filme, die illegal im Netz verbreitet wurden, dürfen nicht im Unterricht eingesetzt werden. Filme, die legal ins Netz gestellt wurden, müssen vor der Nutzung im Unterricht vom Filmemacher/Rechteinhaber freigegeben werden. Die Freigabe erfolgt durch schriftliche Genehmigung des Filmemachers/Rechteinhabers oder durch den Kauf einer Lizenz.
TIPP 2: Die allermeisten Filme können inklusive Lizenz für den Unterrichtseinsatz bei spezialisierten Vertriebsfirmen und Verlagen kostengünstig erworben werden. Filme, die (noch) nicht verfügbar sind, werden dort auch gerne für Sie beschafft. Eine Liste der Anbieter finden Sie hier.
TIPP 3: Ihr Schulträger, Ihr Bundesland oder Ihre Kirche hat schon etliche Filme für Ihren Unterricht lizenziert! Schauen Sie zuerst bei diesen für Sie kostenlosen Angeboten nach. Eine Liste der Verleihstellen/Schulfilmserver finden Sie hier.