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Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zur Verabschiedung des "UrhWissG"

  • Autorenbild: kaygollhardt
    kaygollhardt
  • 14. Apr. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 26. März 2018

In einer Pressemitteilung des BMJV wird auf die Verabschiedung der Gesetzesnovelle im Bundestag eingegangen. Das vom damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas eingebrachte Gesetz regelt, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Texte, Filme oder andere Medien für Unterricht, Lehre, oder die nichtkommerzielle Forschung verwendet werden dürfen. Für diese Zwecke gewährt der Entwurf einen gesetzlichen Basiszugang, der auch ohne Lizenz offen steht. Die Vergütung für diese privilegierten Nutzungen übernimmt der Staat durch Zahlungen an Verwertungsgesellschaften. Das Gesetz soll einen Interessensausgleich zwischen der Bildungs- und Wissenschaftslandschaft auf der einen Seite und der Kreativwirtschaft auf der anderen Seite herstellen. Das Gesetz verzichtet auf unklare Rechtsbegriffe, beseitigt veraltete Regelungen und schafft übersichtliche Regelungen, die für Rechtssicherheit sorgen.

Zur Pressemittelung:


ree

 
 
 

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